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Arzthaftungsrecht (Sachbearbeiter RA Koch und RA Debor)

01-01-70 01:00

Ich vermute einen Behandlungsfehler. Was tun ?

Ärztliche Kunstfehler haben meistens gravierende Folgen. Die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Ärzte bedeutet häufig, einen langwierigen und für die Geschädigten belastenden Prozess zu führen. Um feststellen zu können, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt, ist man zudem von ärztlichen Sachverständigengutachten abhängig. [mehr...]

01-01-70 01:00

Grober Behandlungsfehler führt zur Umkehr der Beweislast

Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. [mehr...]

01-01-70 01:00

Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

Der BGH hat über die Frage der Hinweispflicht des behandelnden Arztes über schwerwiegende Nebenwirkungen von verordneten Medikamenten entschieden. [mehr...]

01-01-70 01:00

Bloße Mitursächlichkeit genügt für Haftung des Arztes

Der BGH hat in einem Urteil vom 27.06.2000 über die Folgen eines Behandlungsfehlers entschieden, der nicht als ausschließliche und alleinige Ursache, wohl aber als Mitursache neben krankheitsbedingten Faktoren für eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Patienten in Betracht kommt. [mehr...]

01-01-70 01:00

Zahnarzt haftet für Behandlungsfehler

Das OLG Köln hat einen Kölner Zahnarzt nach einer fehlerhaften Behandlung seiner Patientin rechtskräftig zur Zahlung von insgesamt 7.000,- Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Außerdem wurde festgestellt, dass der Arzt zum Ersatz eventueller künftiger Schäden im Zusammenhang mit der Behandlung verpflichtet ist. [mehr...]

01-01-70 01:00

40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung

Das Oberlandesgericht Köln hat einer jetzt 35-jährigen Patientin aus dem Raum Aachen wegen fehlender Risikoaufklärung ein Schmerzensgeld von 40.000,- Euro zugesprochen, nachdem sich infolge einer Gebärmutterausschabung Komplikationen eingestellt hatten, die letztlich zur Unfruchtbarkeit der Frau führten. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Klinik sowie der Operateur für alle Schäden haften, die infolge des Eingriffs entstanden sind bzw. noch entstehen werden. [mehr...]